Bei minderjährigen Teilnehmern ist für eine verbindliche Anmeldung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. Bei Ferienlagern wird die verbindliche Anmeldung mit dem Überweisen einer Anzahlung von 20 Euro gültig.
Der TNB umfasst – wenn nicht anders angegeben – die Kosten für Hin- und Rückfahrt ab dem angegebenen Ort, Unterkunft, Vollverpflegung (landestypische Küche), Betreuung, ganztägige Programmgestaltung, Gruppenunfall- und Haftpflichtversicherung, bei Ferienlagern zusätzlich Insolvenzversicherung.
Ist bis zum angegebenen Termin keine Zahlung bzw. Anzahlung des TNB erfolgt, behält sich der Rote Baum e.V. vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
Die TeilnehmerInnen sind während der Fahrt über den Roten Baum e.V. unfall- und haftpflichtversichert. Für Fahrten in das Ausland sind die Teilnehmer angehalten, auf eigene Kosten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen und bei Fahrtbeginn nachzuweisen.
Wird eine Vorauszahlung von Arzt- und Heilkosten bei Aufenthalten im Ausland durch den Roten Baum e.V. notwendig, so sind diese Kosten unmittelbar, spätestens 14 Tage nach Beendigung der Fahrt, an den Veranstalter zu erstatten.
Bei der Belehrung zum Verhalten auf Fahrten des Roten Baum e.V. haben die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers eine Mitwirkungspflicht (Jugendschutzgesetz, Alkohol- und Drogenmissbrauch). Zu Beginn der Fahrt bzw. bei der Ankunft im Objekt werden die TeilnehmerInnen über die jeweilige Haus- und Lagerordnung belehrt.
Der gesetzliche Vertreter hat den Verein bzw. die BetreuerInnen darüber zu informieren, wie er bzw. eine Vertretung im Notfall erreichbar ist.
Der Verein wird von den gesetzlichen Vertretern des Teilnehmers über vorliegende Krankheiten und die Einnahme von Medikamenten informiert.
Der Rote Baum e.V. erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des jeweiligen Gastlandes respektiert. Bei schweren disziplinarischen Verstößen behält sich der Verein vor, die sofortige Rückkehr des Teilnehmers auf dessen Kosten zu veranlassen.
Von einer verbindlichen Anmeldung kann ausschließlich schriftlich unter Angabe einer Bankverbindung zurückgetreten werden.
Bei Ferienlagern erfolgt im Fall eines Rücktritts durch den Teilnehmer eine Erstattung des Teilnehmerbeitrags abzüglich einer Bearbeitungspauschale:
Im Fall einer durch einen Arzt nachgewiesenen Erkrankung des Teilnehmers kann der Rote Baum e.V. von der Einbehaltung der Bearbeitungspauschale absehen.
In Absprache mit dem Verein kann der zurückgetretene Teilnehmer eine geeignete Ersatzperson anmelden. In diesem Fall entfällt die Bearbeitungspauschale.
Der Rote Baum e.V. kann aufgrund höherer Gewalt sowie nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl von der Fahrt zurücktreten und ein Ersatzangebot unterbreiten. Kommt kein neuer Vertrag zustande, erhält der Teilnehmer den bereits gezahlten Beitrag zurück.
Der Rote Baum e.V. haftet nicht für Wertgegenstände wie Geld, Schmuck, Mobiltelefone, Musikabspielgeräte, Computer etc. Für die TeilnehmerInnen besteht die Möglichkeit, Taschengeld durch die Betreuer aufbewahren zu lassen.